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Diese Geschäftsbedingungen sind unlösbarer Bestandteil aller unserer, auch zukünftiger Angebote, Vertragsabschlüsse, Auftragsbestätigungen und Nachweise. Mit der nichtwidersprochen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung
oderunserer Nachweise gelten unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart und anerkannt.
Unsere Nachweise sind unverbindlich und freibleibend, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Zur Beratung beim Abschluß von Verträgen stehen wir ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung, jedoch ohne
Übernahme einer Haftung. Die Protokollierung formbedürftiger Verträge obliegt ausschließlich den zuständigen Notaren.
Sämtliche Mitteilungen und Nachweise sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Unser Kunde haftet als Empfänger eines Angebotes für alle
Schäden, die durch Zuwiederhandlung entstehen, insbesondere für die uns entgangene Provision.
Bei Besichtigungen ist strengste Diskretion zu wahren. Personal- und Nachbarauskünfte sind grundsätzlich untersagt. Für Auskünfte sind entweder wir oder der im Nachweis bezeichnete Auftraggeber zuständig.
Sofern unserem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages dem Einzel- oder Gesamtobjekt nach bereits bekannt ist, ist er verpflichtet, uns binnen 2 Tagen, bei persönlichem Nachweis
sofort, seine Kenntnis und deren Quellen schriftlich mitzuteilen. Geschieht diese Mitteilung nicht und nicht in dieser Form, so gilt unser Nachweis als zumindest mitursächlich für einen späteren Vertragsabschluß. Trotz
vorheriger Kenntnis des Objektes steht uns die Provision zu, wenn sich unser Kunde nach Erhalt des Nachweises weiter unserer Hilfe zum Abschluß des Vertrages bedient. Die Kenntnis eines Objektes, für welches uns
Alleinauftrag erteilt worden ist, schließt die Provision nicht aus. Mitursächlichkeit genügt.
Der Käufer oder Mieter hat vor Abschluß eines Vertrages dem Verkäufer oder Vermieter mitzuteilen, daß der Nachweis zum Kauf oder zur Anmietung durch uns erfolgte.
Unser Kunde verpflichtet sich, uns für unsere Tätigkeit eine Provision in der nachstehend aufgeführten Höhe zu zahlen. Die Provision ist bei Abschluß des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages innerhalb 8 Tagen
nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Dem Abschluß eines Vertrages steht es gleich, wenn unser Kunde das Objekt übernimmt, beleiht oder sich daran beteiligt. Der Abschluß eines Vertrages ist uns unverzüglich
mitzuteilen, andernfalls hat uns der Kunde die Provisionsforderung ab 4 Wochen nach Vertragsabschluß mit 3% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des
Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolg, sofern die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht wesentlich vonunserem Angebotsinhalt abweichen.
Die Maklerprovision beträgt :
Bei Vermietungen und Verpachtungen von Wohn- und Gewerberäumen 2 Monatsmieten zzgl 19%. MwSt , ausgehend von der Kaltmiete Bei Verkäufen von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen eine
Käufer-Courtage von 3,57 % inkl. MwSt des Verkaufspreises.
In den Fällen, in denen sich der in unserem Nachweis genannte Preis vom Abschlußpreis unterscheidet, ist der Vertragspreis für die Berechnung der Provision maßgebend.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen angefochten oder das Objekt zurückgegeben wird. Die Provisionspflicht für getätigte
Verträge entfällt auch nicht, wenn der Kunde zuvor den Maklervertrag kündigt.
Anschluß- und Folgeverträge : Schließt unser Kunde mit dem nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter oder deren Vertreter innerhalb von einem Jahr nach letzter Bekanntgabe des Verkäufers oder Vermieters oder deren
Vertreter oder nach Abschluß des ursprünglich nachgewiesenen Vertrages weitere Miet-, Pacht-, Kauf- oder sonstige Verträge, ist er zur Zahlung einer Provision in Höhe der oben genannten Sätze an uns verpflichtet.
Anderweitige Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind, diese Voraussetzung kann nicht abbedungen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Maklervertrag, einschließlich solcher aus Urkunden, Schecks und Wechsel ist Düsseldorf.
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